Im Gebiet der Stadt Fürstenberg/Havel und ihren Ortsteilen haben wir eine durchschnittliche Wasserhärte von 14° dH (Grad deutscher Härte).
Wassermengen, die nicht in die Abwasseranlagen eingeleitet werden und die durch Einbau eines zusätzlichen Wasserzählers nachgewiesen werden, bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt, wenn der Einbau durch einen bei uns zugelassenen Installateur (siehe Installationsverzeichnis) erfolgt. Für die Registrierung und Abrechnung dieser „Gartenzähler“ wird eine Gebühr von 0,50 € je Monat erhoben.
Auch die Gartenwasser-Zähler unterliegen dem Eichgesetz und sind aller 6 Jahre auszutauschen (durch einen zugelassenen Installationsbetrieb).
Entsprechend § 12 (2) der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) hat jeder Wasserversorger ein Verzeichnis der Installationsunternehmen zu führen (Installationsverzeichnis), damit sichergestellt ist, dass die Arbeiten an den Trinkwasserleitungen entsprechend den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen.
Die Spülungen der Trinkwasserleitungen werden im Amtsblatt (Fürstenberger Anzeiger) bekannt gegeben. Spülungen der Abwasserkanäle erfolgen ohne Vorankündigung, weil sie nicht planbar sind. Bitte überprüfen Sie regelmäßig, ob die Be- und Entlüftung der Abwasserleitungen des Hauses (in der Regel auf bzw. über dem Dach) ordnungsgemäß funktioniert, damit es bei einer Hochdruckspülung nicht zur Entleerung von Geruchsverschlüssen (Siphon) kommt.
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden, die unter der Rückstauebene (i.d.R. das Straßenniveau am Anschlusspunkt) liegen, müssen sich auf eigene Kosten entsprechend den Regeln der Abwassertechnik gegen Rückstau sichern. Der Eigenbetrieb berät Betroffene gerne.
Seit dem 01.01.2019 führt der Wasser/Abwasserbetrieb in der Stadt Fürstenberg/Havel und in allen Ortsteilen die Entleerung der Abwassergruben mit eigenen Saugwagen durch.
Die Grubenentleerung für Einzelentleerungen oder Änderung des Turnusplanes muss angemeldet werden unter
Tel.: 033087 536677 oder per E-Mail unter: abwasser@wab-fuerstenberg.de
Abwassersammelgruben müssen entsprechend den geltenden Bestimmungen dicht sein, den Abwasseranfall von mindestens vier Wochen aufnehmen können und ein Nutzvolumen von mindestens drei Kubikmeter haben. Außerdem sind die Gruben so anzuordnen und auszustatten, dass die Entleerung ohne weiteres möglich ist. Für die Grubenentleerung sind Gebühren entsprechend der Abwassergebührensatzung zu zahlen.
Im Havariefall erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 0172 9850432.
Für die Grubenentleerung gibt es keinen Bereitschaftsdienst!
Wasser und Abwasser
Fürstenberger Seengebiet
Markt 1
16798 Fürstenberg/Havel
Peetscher Weg 50
Telefon: 033093 61602
Fax: 033093 60565
E-Mail: info@wab-fuerstenberg.de
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