Änderungen der Hundehalterverordnung

Neue Hundehalterverordnung seit 01. Juli 2024 in Kraft

Gemäß der neuen Hundehalterverordnung Brandenburg (HundehV) sind alle Hunde, unabhängig von der Rasse, Größe oder Gewicht unverzüglich beim Ordnungsamt anzuzeigen. Auch die kleinsten Hunde, die zuvor nicht anzeigepflichtig waren. Selbst wenn eine steuerliche Anmeldung bei der Stadt Fürstenberg/Havel erfolgt ist, muss zusätzlich die Anmeldung bei dem Ordnungsamt der Stadt Fürstenberg/Havel erfolgen.

Die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht gilt für alle Hunde ab der 8. Woche.
Für Hundehalter, die bereits ihren Hund beim Ordnungsamt angemeldet haben, weil der Hund eine Körpergröße von über 40 cm oder ein Körpergewicht von über 20 Kg vorweist, besteht kein Handlungsbedarf.

Die Anmeldung erfolgt über ein entsprechendes Formular, welches auf der Homepage der Stadt Fürstenberg/Havel im Bereich Bürgerservice, Formulare zu finden ist oder Sie direkt hier herunterladen.

Ansprechpartner in der Stadtverwaltung:
Frau Müller 
Tel.: 033093 346 28
E-Mail: ordnungsamt@fuerstenberg-havel.de

Die komplette Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden für das Land Brandenburg können Sie hier herunterladen.

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