Stadtverwaltung der Stadt Fürstenberg/Havel
Hier finden Sie ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Rathaus sortiert nach Zuständigkeiten.
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Das Handeln der Verwaltung regelt Artikel 97 der Verfassung des Landes Brandenburg und der §2 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg. Danach sind Gemeinden berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, öffentliche Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen, wenn Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. Gemeinden sind immer dann zuständig, wenn nicht per Gesetz ausdrücklich einem anderen Träger öffentlicher Belange die Zuständigkeit zugewiesen wurde. Daraus ergeben sich folgende Aufgabentypen für das Verwaltungshandeln.
Durch Gesetz wird entschieden, dass eine bestimmte Aufgabe bei Bedarf von der Gemeinde erfüllt werden muss. Lediglich bei Durchführung dieser Aufgabe besteht eine gewisse Gestaltungsfreiheit.
Beispiele:
Hierbei handelt es sich um Aufgaben, die eigentlich beim Land liegen, aber aus Zweckmäßigkeit auf die Kommune übertragen wurden. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Aufgaben ist der Bürgermeister. Der Staat besitzt in dem Falle umfassendes Weisungsrecht bezüglich der Recht- und Zweckmäßigkeit.
Beispiele:
In der Erfüllung der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben entscheiden die Gemeinden frei, ob und wie sie im Rahmen ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten eine Aufgabe wahrnehmen.
Beispiele:
Dienstag:
09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 -12.00 Uhr + 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
Sitz der Stadtverwaltung
Stadt Fürstenberg/Havel
Markt 1
16798 Fürstenberg/Havel
Telefon.: 033093 346-0
Fax: 033093 32307
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