Auslegung Ersatzneubau der Wehranlage am Mühlenfließ im Ortsteil Himmelpfort

Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Wehranlage am Mühlenfließ im Ortsteil Himmelpfort mit Fischaufstiegsanlage und Nebengerinne

Die Bundesrepublik Deutschland (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes), vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel, Eberswalde als Träger des Vorhabens (TdV) beabsichtigt die o.g. Baumaßnahme, um Standsicherheit, Funktionstauglichkeit und ökologische Durchgängigkeit der Anlage herzustellen.

Für den Ausbau wird ein Planfeststellungsverfahren nach §§ 14 ff des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen soll ein Planfeststellungsbeschluss nach § 14b WaStrG i.V.m. § 74 VwVfG ergehen.

Die Planunterlagen liegen vom 18.10.2021 bis 17.11.2021

  • in der Stadtverwaltung Fürstenberg/Havel, Markt 1, 16798 Fürstenberg/Havel im Flurbereich des 1. Obergeschosses beim Bauamt SG Bauplanung im Zimmer 20 während folgender Zeiten zur Einsicht aus:

Montag, Dienstag und Mittwoch            09.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag                                               09:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                                        09.00 – 12:00 Uhr

Die Planunterlagen und die Bekanntmachung stehen darüber hinaus ab dem 18.10.2021 im Internet unter der Adresse https://www.gdws.wsv.bund.de/in der Rubrik „Wasserstraßen“ unter „Planfeststellung“ im Bereich „Planfeststellungsverfahren“ zur Einsichtnahme zur Verfügung. Im Zweifel ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27 a Abs. 1 Satz 4 VwVfG).

Weitere Informationen finden Sie im ausführlichen Bekanntmachungstext:

pdf Datei

 

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