Der Landkreis Oberhavel informiert:
"320.000 Euro für Oberhavels historische Gebäude
Restaurierungen von Himmelpfort bis Birkenwerder werden mit Geld aus der Denkmalförderung unterstützt / Landrat Alexander Tönnies und Baudezernent Egmont Hamelow besuchen Zisterzienser-Brauhaus
In Oberhavel gibt es mehr als 850 bekannte Baudenkmale – um diese architektonischen Zeitzeugnisse zu erhalten, vergibt der Landkreis regelmäßig Fördermittel. Knapp 320.000 Euro fließen in diesem Jahr in die Restaurierung verschiedener Gebäude in ganz Oberhavel. Landrat Alexander Tönnies und Baudezernent Egmont Hamelow übergaben am Freitag, 12.04.2024, exemplarisch für insgesamt zehn geförderte Sanierungsprojekte den Fördermittelbescheid an die Bürgerstiftung Kulturerbe Himmelpfort. 50.000 Euro erhält die Stiftung für die Sicherung und Ergänzung des Südostgiebels des Himmelpforter Brauhauses. „Dieses besondere Gebäude drohte nach dem Brand 2010 zu verfallen, für Himmelpfort ist das Engagement der Bürgerstiftung ein großer Gewinn“, sagte Alexander Tönnies „Es freut mich besonders, dass der Landkreis beim Erhalt von Oberhavels Geschichte überall im Landkreis unterstützen kann.“
Je 50.000 Euro für Himmelpforter Bürgerstiftung und Falkenthaler Kirchengemeinde
Seit 2016 engagieren sich die Mitglieder der Bürgerstiftung, um die ausgebrannte Klosterbrauerei, in der Zisterzienser-Mönche einst Hopfen verarbeitet und ihre Vorräte untergebracht hatten, wiederaufzubauen. Zu den Gründungsstiftern gehören rund 70 Personen, Firmen und Institutionen. Die Stifter kommen aus Himmelpfort selbst, aus den benachbarten Orten, aus Berlin und aus anderen Teilen Deutschlands.
Die Restaurierung eines Denkmals wird auch im Löwenberger Land finanziell unterstützt. 50.000 Euro erhält die Evangelische Kirchengemeinde Falkenthal für den ersten Teil der Sanierung des Kirchturms. Die Kirche, ein Feldsteinbau mit Backsteinkanten, stammt aus dem 14. Jahrhundert. Mit dem Fachwerk-Turm wurde sie 1702 gekrönt. Für den Erhalt des hölzernen Kirchturms sammelt der Verein Falkenthaler Dorfkirche seit 2012 Spenden. Rund eine halbe Million Euro soll die Sanierung insgesamt kosten.
Mit rund 41.500 Euro gefördert wird auch die Dachsanierung eines Wohn- und Geschäftshauses in der Granseer Altstadt. Der Erhalt historischer Wirtschaftsgebäude in Marwitz wird mit weiteren knapp 36.500 Euro und die Sanierung eines Scheunendaches in Vehlefanz mit 33.140 Euro finanziell unterstützt. In Grieben beteiligt sich der Landkreis an der Restaurierung der Veranda und des Holztragwerks im Dachgeschoss eines historischen Wohnhauses mit mehr als 33.500 Euro.
Mauerwerks- und Putzarbeiten für die Gesamtsanierung der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück werden aus dem Denkmalfördertopf mit 41.430 Euro ebenfalls unterstützt. Die Stiftung Museumsstandort Velten bekommt für die Hüllensanierung von Kesselhaus und Oberlichthalle der Ofenfabrik A. Schmidt & Lehmann knapp 25.000 Euro. Um die Wandfassungen im Wintergarten des einstigen Wohnhauses von Clara Zetkin in Birkenwerder zu restaurieren, fließen außerdem rund 6.000 Euro auf Antrag der Gemeinde Birkenwerder. Für die Sicherung der mittelalterlichen Putzreste am Ostgiebel der Mildenberger Dorfkirche hat die untere Denkmalbehörde mehr als 1.800 Euro aus dem Fonds bewilligt.
Egmont Hamelow sagt: „Die untere Denkmalbehörde unterstützt gern beim Erhalt historisch wertvoller Gebäude mit ihrer Expertise. Mich freut besonders, dass immer mehr Eigentümerinnen und Eigentümer – ob Privatperson, Stiftung oder Kirchengemeinden – auch finanzielle Hilfe bekommen.“ Insgesamt waren bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Oberhavel 24 Förderanträge eingegangen, zehn konnten bewilligt werden.
Finanzielle Förderung beantragen
Anträge im Rahmen der Denkmalförderrichtlinie können Eigentümer immer bis zum Ende eines Jahres einreichen. Das Formular ist online unter www.oberhavel.de/Denkmalschutz abrufbar.
Der Zuschuss darf laut der im Frühjahr 2019 vom Kreistag Oberhavel beschlossenen Denkmalförderrichtlinie höchstens 50.000 Euro betragen und 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht überschreiten. Die untere Denkmalschutzbehörde entscheidet über die Bewilligung der Anträge. Voraussetzung für eine Förderung ist immer, dass die Objekte in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen sind."