Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat per Beschluss in einem Eilverfahren dem Antrag der Stadt Fürstenberg/Havel auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der städtischen Klage gegen die sofort vollziehbare wasserrechtliche Genehmigung der Steganlage stattgegeben. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass durch die Genehmigung die Planungshoheit der Stadt verletzt wurde. Die Begründung des Landkreises Oberhavel und der Röblinsee GmbH, dass die geplante Steganlage sich innerhalb einer Bundeswasserstraße und somit nicht im Planungsbereich der Kommune befindet, wurde durch das OVG abgelehnt.
Das bedeutet zunächst einen Baustopp für die Steganlage der Röblinsee GmbH bis das Hauptklageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam entschieden ist.
Dort hatte die Stadt vergangenes Jahr Klage gegen die ohne das Fürstenberger Einvernehmen erteilte Genehmigung der geplanten massiven, ca. 110 Meter langen Steganlage eingereicht.