Festlegungen für den Bereich der kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Fürstenberg/Havel

In Anbetracht der aktuell besorgniserregenden Infektionslage sowie der jüngsten Ereignisse in diesem Zusammenhang wurden nachfolgende Festlegungen mit sofortiger Wirkung für alle kommunalen Kindertagestätten getroffen:

  1. Die Beschäftigten in der Einrichtung erhalten die Möglichkeit sich bis zweimal wöchentlich zu testen.         
    Die regelmäßige Testung wird dringend empfohlen. Masken und Tests werden durch die Stadt Fürstenberg/Havel zur Verfügung gestellt
     
  2. Die Kinder werden am Eingang der Einrichtungen in Empfang genommen und auch wieder an abholberechtigte Personen übergeben.
     
  3. Das Betreten der Einrichtungen durch Sorgeberechtigte, abholberechtigte Personen oder sonstige nicht für den Tagesablauf erforderlicher Personen wird untersagt.
     
  4. Durch das pädagogische Personal sind regelmäßig Temperaturmessungen bei den Kindern durchzuführen und zu dokumentieren.
     
  5. Bei erhöhter Temperatur eines Kindes sind die Sorgeberechtigten unverzüglich zu informieren.
     
  6. Weiterhin sind alle sonstigen Bestimmungen der aktuellen Eindämmungsverordnung und des Rahmenhygieneplans zu beachten und einzuhalten.
     
  7. 14 tägig, beginnend ab 06.04.2021 sind durch die Einrichtungsleitungen schriftlich nachfolgende Informationen an den Träger zu übermitteln:
  • Anzahl der durchgeführten Schnelltests bei den pädagogischen Kräften und Hauswarten (Kopie des Muster für die Dokumentation der Antigen-Schnelltestungen)
  • Anzahl der Kinder, welche aufgrund von erhöhter Temperatur vorzeitig aus der Einrichtung abgeholt werden mussten und ob der angebotene Schnelltest für das Kind angenommen wurde
  • Problemlagen bei der Anwendung und Umsetzung der aktuellen Eindämmungsverordnung und dem Rahmenhygieneplan sowie diesbezügliche Festlegungen  ( z.B. Ergänzung zum Rahmenhygieneplan –Stand 8. März  2021 Punkt 2 – Seite 5)

 

 

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