Förderung für den Denkmalschutz

Der Landkreis Oberhavel informiert:

"Landkreis unterstützt Denkmalschutz mit 300.000 Euro
Geld für elf Projekte in Oberhavel / Landrat Alexander Tönnies und Baudezernent Egmont Hamelow überreichen Förderbescheid für Kirche in Falkenthal

Alte Gemäuer üben auf viele Menschen eine große Faszination aus. Sie erlauben einen Blick in die Geschichte und werden zugleich auch optisch als Highlight wahrgenommen. Viele Menschen identifizieren sich mit den historischen Gebäuden. Auch deswegen soll der Denkmalschutz diese Objekte bewahren. In Oberhavel gibt es derzeit 862 Baudenkmale. Ihren Erhalt fördert der Landkreis Oberhavel in diesem Jahr mit 300.000 Euro. Landrat Alexander Tönnies und Baudezernent Egmont Hamelow überreichten am Freitag, 28.02.2025, exemplarisch einen Förderbescheid über 50.000 Euro an die Evangelische Kirchengemeinde Löwenberger Land Nord. Das Geld verwendet die Gemeinde, um den Turm der Kirche in Falkenthal zu sanieren.

„Kirchen sind oft der Mittelpunkt einer Dorfgemeinschaft. Sie sind nicht nur historisch spannend und architektonisch attraktiv, sondern auch identitätsstiftend für die Menschen im Ort. Erhalt und Pflege sind deshalb in vielerlei Hinsicht wichtig. Und ich freue mich, dass der Landkreis dabei unterstützen kann“, sagt Landrat Alexander Tönnies. „Darüber hinaus fördern wir zahlreiche Projekte in ganz Oberhavel.“

Die Feldsteinkirche aus dem 15. Jahrhundert in Falkenthal trägt über dem Satteldach des Westturms einen barocken Fachwerkaufsatz mit Laterne. Der Fachwerkturm war seit vielen Jahren in einem äußerst maroden Zustand, das Fachwerk in weiten Teilen zerstört. Es muss erneuert werden. Derzeit laufen Sanierungsarbeiten eines ersten Bauabschnitts. Bereits 2024 waren dafür 50.000 Euro aus der Denkmalförderung des Landkreises Oberhavel geflossen. Nun stellt der Kreis auch für den zweiten Bauabschnitt Geld bereit. Die als Vorbereitung der Sanierungsarbeiten durchgeführte restauratorische Untersuchung hat dabei neue bauhistorische Erkenntnisse hervorgebracht. So wurde unter anderem hinter der Turmverschalung die Inschrift „1707“ entdeckt, welche den Turmaufsatz nun genau datiert.

Investitionen von insgesamt 1,23 Millionen Euro
Der Landkreis unterstützt 2025 insgesamt elf Projekte. Die über die Förderung hinausgehenden Baukosten summieren sich auf insgesamt etwa 1,23 Millionen Euro. So fließen Fördermittel an die Stadt Oranienburg für eine Hausschwammsanierung an der Sachsenhausener Straße 2 gegenüber der Havelpassage, für Lehm-, Putz-, Tischler- und Malerarbeiten im Büdnerhaus im Hohen Neuendorfer Ortsteil Bergfelde, die Hüllensicherung an der Unterkunftsbaracke des ehemaligen AEG-Zwangsarbeiterlagers an der Eschenallee in Hennigsdorf, für die Sanierung der Turmspitze der Marienkirche in Gransee und für die Fassadensanierung der Villa Hohenzollern in Hohen Neuendorf. Gefördert werden zudem Restaurierungsarbeiten am Altar und an der Westempore in der Dorfkirche im Fürstenberger Ortsteil Blumenow, die Sanierung des Grabmals Rechenberg auf dem städtischen Friedhof in Oranienburg, die Restaurierung und Wiederaufstellung des Enkelsteins im Außenpark Liebenberg, die Wiederherstellung des Traufgesimses anstelle des entfernten DDR-zeitlichen Aufzugs am Schloss Fürstenberg und die Restaurierung des großen Blasebalgs der Dorfschmiede im Zehdenicker Ortsteil Klein-Mutz.

Für den Förderzeitraum 2025 waren insgesamt 22 Anträge eingegangen, von denen elf berücksichtigt werden konnten. „Ich freue mich über die hohe Zahl an Anträgen. Sie unterstreichen das große Engagement etwa von Stiftungen, Fördervereinen, Kirchengemeinden, Kommunen und Privatleuten im Denkmalschutz. Die untere Denkmalbehörde kann dabei mit ihrer Expertise unterstützen“, sagt Baudezernent Egmont Hamelow.

Finanzielle Förderung beantragen
Anträge im Rahmen der Denkmalförderrichtlinie können Eigentümer immer bis zum Ende eines Jahres einreichen. Das Formular ist online unter www.oberhavel.de/Denkmalschutz abrufbar.
Der Zuschuss darf laut der im Frühjahr 2019 vom Kreistag Oberhavel beschlossenen Denkmalförderrichtlinie höchstens 50.000 Euro betragen und 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht überschreiten. Die untere Denkmalschutzbehörde entscheidet über die Bewilligung der Anträge. Voraussetzung für eine Förderung ist immer, dass die Objekte in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen sind."

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