Frist für erste Phase der Führerschein Umtauschaktion endet im Januar 2022

Bürgerinnen und Bürger die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch einen Führerschein in Papierform besitzen wird empfohlen sich schon jetzt um den Umtausch ihres Führerscheins zu kümmern. Denn die Umtauschfrist für ihr Dokument läuft am 19.01.2022 ab. Ist sie verstrichen, verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

Bis 2033 muss europaweit jeder vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerschein in ein neues Exemplar umgetauscht werden. Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger werden dann einheitliche, fälschungssichere Dokumente in Kartenform besitzen. Ein Stufenplan sorgt dafür, dass die Aktion geordnet abläuft. So erfolgt der Umtausch der bis 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine nach dem Alter seiner Besitzerinnen und Besitzer, der bis 18.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine nach dem Ausstellungsjahr. Zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Es wird dazu geraten, nicht zu lange abzuwarten und rechtzeitig einen Termin in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises zu buchen.

Der Umtausch kann zwar nicht online beantragt werden, doch auch die Bürgerämter in den Städten und Gemeinden nehmen die Anträge entgegen und bearbeiten sie. Mitzubringen sind der Personalausweis oder der Reisepass mit Originalmeldebescheinigung, ein biometrisches Lichtbild sowie der „alte" Führerschein. Das neue Dokument wird den Antragstellern später dann direkt von der Bundesdruckerei aus zugesandt. Alle vorhandenen Eintragungen werden selbstverständlich in den neuen Führerschein übernommen. Befürchtungen, dass Fahrerlaubnisklassen verloren gehen, sind unbegründet. Die Gebühr für den Umtausch des Führerscheins einschließlich des Direktversands durch die Bundesdruckerei beträgt 28,85 Euro.

Weiterführende Informationen, der Antrag zum Führerscheinumtausch sowie eine elektronische Terminreservierung sind auf der Webseite des Landkreises Oberhavel unter www.oberhavel.de/führerscheinwesen zu finden.

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Oberhavel

Zurück

© Stadt Fürstenberg/Havel - Impressum | Datenschutz