Der Landkreis Oberhavel informiert:
"Ende der Sperrzonen in Oberhavel:
Landkreis ist frei von Afrikanischer Schweinepest!
Europäische Union billigt Aufhebung der Restriktionen für Schweinehaltungen, Land- und Forstwirtschaft / Landrat Alexander Tönnies und Krisenstabsleiterin Nancy Klatt danken Unterstützerinnen und Unterstützern für großartigen Einsatz
Die EU-Kommission hat dem Antrag des Landes Brandenburgs zur Aufhebung der Sperrzonen in Oberhavel zugestimmt. Alle Restriktionen, die zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erlassen wurden, sind damit aufgehoben. „Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Schweinehaltungen in Oberhavel, aber auch für die Landwirtinnen, Landwirte, die Forstwirtschaft und die Jägerinnen und Jäger. Damit können die landwirtschaftlichen Flächen in Oberhavel wieder uneingeschränkt genutzt werden, und die Vermarktung von Schweinefleisch ist wieder möglich. Das ist eine große Erleichterung für die regionalen Betriebe, die in den vergangenen Monaten eine große Belastung aushalten mussten. Die durch die ASP verursachten wirtschaftlichen Schäden sind in der Regel enorm. Daher war es von großer Bedeutung, die Seuche zu bekämpfen“, sagt die zuständige Dezernentin und Leiterin des ASP-Krisenstabes in Oberhavel, Nancy Klatt. „Wir haben in Zusammenarbeit mit den Betroffenen, mit Jägerinnen und Jägern, mit der Forst sowie weiteren Experten große Anstrengungen unternommen, um nachzuweisen, dass Oberhavel frei vom ASP-Virus ist“, ergänzt Landrat Alexander Tönnies. „Wir sind sehr froh, dass dies innerhalb von vier Monaten gelungen ist. Damit ist unser Landkreis europaweit ein Sonderfall. In keinem anderen Landkreis konnten die Sperrzonen in so kurzer Zeit aufgehoben werden. Wir sind dankbar, dass das Land und die EU unseren Antrag unterstützt haben.“
Per Drohne, mit speziell ausgebildeten Hunden und zu Fuß sowie per Boot wurde seit dem Fund eines an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verendeten Schwarzwilds Ende November nördlich von Gransee nach weiteren Virusherden gesucht – das ASP-Virus wurde kein weiteres Mal entdeckt. „Viele Menschen waren für die flächendeckende Suche im Einsatz, ihnen allen gilt unser Dank für das großartige Engagement“, sagen Landrat Tönnies und Krisenstabsleiterin Nancy Klatt. Die gesamte infizierte Zone wurde mehrfach abgesucht und außerdem Gebiete im gesamten Landkreis, beispielsweise Wasser- und Waldflächen, die als typische Lebensräume des Schwarzwilds gelten. Auch dort, wo das Virus potenziell eingetragen worden sein könnte, wie an Parkplätzen an Autobahnen und Landesstraßen, wurde nach verendeten Wildschweinen gesucht. Tierkörperreste, meist Knochen, die von den Suchteams entdeckt worden waren, und auch Unfallwild, ist seit Ende November 2024 beprobt worden. 135 Quadratkilometer wurden zu Fuß abgesucht, über 570 Quadratkilometer mit Kadaversuchhunden und weitere mehr als 1.300 Quadratkilometer per Drohne – es blieb bei diesem einen Fund in Oberhavel. „Alle Untersuchungen waren negativ, das ASP-Virus ist nicht mehr nachgewiesen worden. Das Ende November 2024 entdeckte Tier ist das einzige in Oberhavel, das den Virus in sich trug“, erklärte Oberhavels Amtstierärztin Uta Gallitschke. Bis heute ist ungeklärt, wie es zur Infektion des Wildschweines nördlich von Gransee gekommen ist.
Hintergrund
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fieberhafte, hoch ansteckende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft. Der ASP-Virus ist weder für den Menschen noch für andere Haustierarten gefährlich. Auch der Verzehr von infiziertem Schweinefleisch birgt kein gesundheitliches Risiko für den Menschen. Für Schweine ist der Virus jedoch hochgefährlich. Die ASP wird über Körperflüssigkeiten direkt von Schwein zu Schwein übertragen. Auch eine indirekte Übertragung, etwa durch kontaminierte Gegenstände, ist möglich. Anders als bei der klassischen Schweinepest gibt es gegen die ASP keinen Impfstoff, entsprechend wichtig ist die Eindämmung.
Unmittelbar nach dem Fund hatte der Landkreis deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese Allgemeinverfügung wurde am Freitag sofort aufgehoben. Darin war geregelt, dass innerhalb der infizierten Zone unter anderem ein Jagdverbot gilt. Land- und forstwirtschaftliche Flächen durften vorerst nicht genutzt werden. Parallel suchte der Kreis weiter großflächig nach weiteren verendeten Tieren – unterstützt unter anderem vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit."