Schweinepest // Ausnahmen vom Nutzungsverbot für Äcker und Waldflächen möglich

Der Landkreis Oberhavel informiert:

"Afrikanische Schweinepest: Für Land- und Forstwirte sind Ausnahmen vom Nutzungsverbot für Äcker und Waldflächen möglich
Landkreis Oberhavel gibt Areale innerhalb der infizierten Zone nach Prüfung frei / Anträge können ab sofort gestellt werden


Die Felder müssen gedüngt, die Aussaat vorbereitet und Baum- und Strauchschnitte erledigt werden. Seit dem Nachweis des ASP-Virus in einem Schwarzwildkadaver am 21.11.2024 nördlich von Gransee ist die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im Umkreis von rund 20 Kilometer jedoch verboten. Bis heute ist das Virus kein weiteres Mal nachgewiesen worden. Deshalb ermöglicht der Landkreis jetzt Ausnahmen. Ab 04.02.2025 haben Landwirtinnen und Landwirte sowie die Forstwirtschaft die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausnahme von diesem Verbot der Flächennutzung beim Fachdienst Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landkreises Oberhavel zu stellen.

„Wir sind mit den Verantwortlichen des Landes von Beginn an in engem Austausch, um alle Vorgaben zur Seuchenbekämpfung zu erfüllen und die von der EU vorgegebenen Restriktionen für die Menschen in unserem Landkreis so schnell wie möglich lockern zu können“, sagt die zuständige Dezernentin und Leiterin des ASP-Krisenstabes, Nancy Klatt. Mit dem Verbot, Flächen innerhalb der infizierten Zone zu nutzen, sollte verhindert werden, dass sich das hochansteckende ASP-Virus weiterverbreitet und auch auf Hausschweine übergeht. „Nach mehr als zwei Monaten intensiver Suche per Drohne, mit Kadaversuchhunden und zu Fuß gibt es aber keinen weiteren Fall der Afrikanischen Schweinepest in Oberhavel. Wir haben mehrfach die infizierte Zone abgesucht und darüber hinaus Schwarzwildgebiete im gesamten Landkreis – ohne weitere Funde. Deshalb werden wir gemeinsam mit dem Land außerdem die vorzeitige Aufhebung der infizierten Zone beantragen“, so Nancy Klatt. „Darüber wird die Europäische Union voraussichtlich Ende Februar entscheiden. Für die Land- und Forstwirtschaft schaffen wir bis dahin Optionen, um ihnen den Start in die Saison zu ermöglichen und die Einbußen gering zu halten.“

Bevor eine Ausnahmeregelung für eine land- oder forstwirtschaftliche Fläche genehmigt wird, lässt der Landkreis das Areal noch einmal nach Fallwild absuchen. Welche Arbeiten stattfinden sollen, müssen die Landwirtinnen und Landwirte sowie die Forstwirtschaft genau angeben. Denn das Wild soll innerhalb der infizierten Zone weiterhin möglichst nicht aufgescheucht werden. Verboten bleibt auch die Jagd innerhalb der infizierten Zone.

Die geänderte Allgemeinverfügung, die am Dienstag, 04.02.2025, in Kraft tritt, sowie alle Informationen zur ASP und die Antragsformulare, um eine Ausnahme vom Nutzungsverbot zu beantragen, sind unter www.oberhavel.de/asp abrufbar.

Hintergrund
Per Drohne, mit speziell ausgebildeten Hunden und zu Fuß sowie per Boot wird seit dem ersten Fund eines an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verendeten Schwarzwilds in Oberhavel nach Virusherden gesucht. Bis heute gab es keine weiteren ASP-Funde. Die gesamte infizierte Zone wurde abgesucht und außerdem risikobasiert Gebiete im gesamten Landkreis, beispielsweise Wasser- und Waldflächen, die als typische Lebensräume des Schwarzwilds gelten. Auch dort, wo das Virus potenziell eingetragen worden sein könnte, wie an Parkplätzen an Autobahnen und Landesstraßen, wurde nach Fallwild gesucht.
Die sogenannte infizierte Zone umfasst ein Areal von etwa 20 Kilometern um den bisher einzigen ASP-Fund in Oberhavel und reicht von Gutengermendorf im Süden bis Barsdorf und Großwoltersdorf im Norden (die detaillierte Karte ist hier abrufbar:
https://www.oberhavel.de/media/custom/2244_104334_1.PDF?1734537505"

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