Schweinepest // Entschädigungen möglich

Der Landkreis Oberhavel informiert:

"Afrikanische Schweinepest:
Forst- und Landwirtschaft können Entschädigung beantragen
Formulare sind jetzt online verfügbar / Restriktionen seit 28. Februar aufgehoben


Land- und Forstwirtschaft mussten ihre Arbeit ruhen lassen, die Jagd war verboten – die innerhalb der EU geltenden Regeln zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betrafen nach dem Fund eines infizierten Wildschweinkadavers am 22.11.2024 viele Menschen im Norden Oberhavels. Für die darauffolgenden drei Monate galten innerhalb der sogenannten infizierten Zone Restriktionen um die Ausbreitung des Virus und damit weitreichende wirtschaftliche Schäden zu verhindern. Betroffene Landwirtinnen und Landwirte, Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie Jagdausübungsberechtigte haben mit diesen Restriktionen Verluste erlitten. Sie können jetzt Entschädigungen beantragen. Die Formulare sind ab sofort auf der Webseite des Landkreises www.oberhavel.de/asp abrufbar.

„Wichtig ist, dass jedem Antrag das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Land- und Forstwirtschaft beigefügt werden muss“, sagt die zuständige Dezernentin, Nancy Klatt, die den ASP-Krisenstab geleitet hatte. „Das Land macht hier klare Vorgaben. Ein solches Gutachten dient der Ermittlung der Schadenshöhe und muss vom Antragsteller beziehungsweise von der Antragstellerin in Auftrag gegeben werden. Die Kosten sind Bestandteil der Entschädigungssumme und werden erstattet.“ Für Fragen steht der Fachbereich Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter landwirtschaft@oberhavel.de zur Verfügung.

Hintergrund
Nördlich von Gransee bei Ziegelscheune war Ende November 2024 ein verendetes Wildschwein gefunden worden, das den ASP-Virus in sich trug. Daraufhin wurde eine Restriktionszone eingerichtet. 1.300 Quadratkilometer Fläche ließ der Landkreis auf der Suche nach weiteren Kadavern mit Drohnen überfliegen, 135 Quadratkilometer Fläche wurden zu Fuß abgesucht und über 570 Quadratkilometer mit Kadaversuchhunden. Neben der sogenannten infizierten Zone wurden auch typische Schwarzwildquartiere in ganz Oberhavel und Orte wie Raststätten an Autobahnen, an denen das Virus eingetragen worden sein könnte, abgesucht. Es gab keinen weiteren Fund des ASP-Virus in Oberhavel. Die EU-Kommission stimmte daraufhin dem Antrag des Landes Brandenburgs Seite 2 von 2
zur Aufhebung der Sperrzone zu – europaweit konnten in keiner anderen Region Sperrzonen nach nur drei Monaten aufgehoben werden. Alle Restriktionen zur Seucheneindämmung in Oberhavel gelten seit dem 28.02.2025 nicht mehr."

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