Der Landkreis Oberhavel informiert:
"Jetzt Gelder für Sport und Kultur beantragen!
Landkreis unterstützt Vereine und Interessengruppen 2025 mit 480.000 Euro / Anträge für 2025 sind ab sofort möglich
Sport und Kultur bereichern das gesellschaftliche Leben in Oberhavel. Deshalb unterstützt der Landkreis Engagierte bei ihrer Arbeit mit 480.000 Euro pro Jahr. Im Sport sind bis zu 430.000 Euro Fördergelder möglich. Für Projekte Kulturschaffender stehen 50.000 Euro im Jahr zur Verfügung. „Der Kreistag hat mit dem Ja zum Haushalt des Landkreises für 2025 auch rund 100.000 Euro mehr für den Sport in Oberhavel freigegeben – eine großartige Nachricht! Wir rufen alle Vereine und Interessengruppen auf, diese Form der Unterstützung zu nutzen“, sagt Holger Mittelstädt, Dezernent für Bildung, Kultur und Sport. „Ehrenamtliche bereichern die Freizeit vieler Menschen in hohem Maße. Sie fördern Kreativität, sie sorgen für ein Gemeinschaftsgefühl auf vielfältige Weise und fördern die Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Für dieses Engagement danke ich allen sehr herzlich! Bitte nehmen Sie die Unterstützung, welche die Sport- und Kulturförderrichtlinie bietet, in Anspruch!“
430.000 Euro für den Sport
Rund 200.000 Euro fließen pro Jahr in die Kinder- und Jugendsportförderung. Für ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unterstützt der Landkreis Vereine regelmäßig mit einem Festbetrag. Für jedes Mitglied bis 18 Jahre werden 17,50 Euro im Jahr gewährt. Anträge können bis zum 01.03.2025 für das laufende Jahr gestellt werden.
Zusätzlich 30.000 Euro sind für Aus-, Fort- und Weiterbildungen vorgesehen. Dazu gehören Lizenzen für Übungs- und Trainingsleiterinnen und -leiter, Schiedsrichterinnen und -richter, aber auch Eignungen im Vereinsmanagement.
Mit weiteren 200.000 Euro werden Sportprojekte gezielt gefördert. Bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten übernimmt der Landkreis, maximal jedoch 2.000 Euro für die Teilnahme von Mannschaften an internationalen und nationalen Projekten, 1.000 Euro für die Teilnahme an überregionalen Projekten, 250 Euro als Unterstützung von Teams bei regionalen Veranstaltungen, 250 Euro für die Teilnahme von einzelnen Sportlerinnen oder Sportlern an Wettkämpfen, 1.500 Euro für die Ausrichtung mit internationaler, nationaler und überregionaler Beteiligung, bis zu 1.000 Euro für die Ausrichtung mit regionaler Beteiligung und maximal 400 Euro für wettkampfvorbereitende Trainingslager. Ausgenommen hiervon sind Kosten, die beim regulären Pflicht- und Punktspielbetrieb entstehen. Für Projekte, die im ersten Halbjahr 2025 stattfinden sollen, müssen die Anträge bis zum 31.01.2025 gestellt werden. Bis Ende Juli sollten Anträge für Projekte eingehen, die im zweiten Halbjahr realisiert werden sollen. Anträge für Projekte, die vor der jeweiligen Antragsfrist stattfinden – also zwischen dem 1. und 31. Januar oder vom 1. bis 31. Juli – müssen vor Projektbeginn gestellt werden.
Alle Informationen zur Sportförderung samt der Antragsunterlagen können unter www.oberhavel.de/Sportförderung eingesehen werden. Telefonische Nachfragen sind unter 03301 601-5984 oder -5988 möglich.
50.000 Euro für die Kultur
Auch die Kulturförderrichtlinie sieht die höchsten Summen für Projekte insbesondere mit Kindern und Jugendlichen vor, bis zu 2.500 Euro können beantragt werden. Für den Austausch und die Vernetzung Kulturschaffender sind bis zu 1.500 Euro finanzielle Unterstützung möglich. Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungen und Präsentationen können mit bis zu 500 Euro gefördert werden. Auch für die Kulturprojekte sind jeweils maximal 50 Prozent der Gesamtkosten förderfähig. Gelder können für das erste Halbjahr 2025 bis zum 31. Januar und für das zweite Halbjahr 2025 bis zum 31. Juli beantragt werden.
Ausgenommen von der finanziellen Förderung sind ortstraditionelle oder vereinsinterne Veranstaltungen wie beispielsweise Dorf- und Stadtfeste oder Jubiläen. Ebenso wenig förderfähig sind unter anderem Projekte von Parteien oder politischen Gruppen. Dasselbe gilt für Projekte, die bereits aus anderen Haushaltsmitteln des Landkreises Oberhavel unterstützt werden. Miet- und Betriebskosten oder Personal- und Honorarkosten können ebenfalls nicht finanziell unterstützt werden.
Die Kulturförderrichtlinie und alle Unterlagen sind unter www.oberhavel.de/Kulturförderung zu finden. Nähere Informationen erhalten Interessierte unter der Telefonnummer 03301 601-5985."