Allgemeine Informationen:
Alle fünf Jahre findet die Landtagswahl statt. Der Brandenburgische Landtag wird in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher, freier und geheimer Wahl gewählt. Als einziges unmittelbar vom Volk gewähltes Verfassungsorgan repräsentiert er das Staatsvolk des Landes Brandenburg. Sitz des Landtages Brandenburg ist in Potsdam. Es sind 88 Sitze (maximal 110 mit Überhang- und Ausgleichsmandaten) zu besetzen.

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